Anspruchsberechtigte Personen haben im Zeitraum vom 1. Januar – 28. Februar 2021 einen Anspruch auf einmalig 6 Schutzmasken. Im Zeitraum vom 16. Februar – 15. April 2021 besteht ein weiterer Anspruch auf einmalig 6 Schutzmasken. Für die Abgabe ist die Vorlage eines Berechtigungsscheins erforderlich, den alle Bezugsberechtigten von ihrer Krankenkasse bzw. Krankenversicherung per Post erhalten. […]
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