Solarien: UV-Licht fördert Hautkrebs

2. Oktober 2024
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Sonnenaufenthalte in Maßen und mit Sonnencreme reichen für den Körper aus, damit er Vitamin D bilden kann. Im Winter zehrt der Körper von Sommervorräten. (Copyright: Nejron Photo/Shutterstock)

Sonnenbrand, vorzeitige Hautalterung, Hautkrebs – eine übermäßige UV-Bestrahlung schädigt unsere Haut. Von Solarien raten Experten daher ab.

Wer Solarien nutzt, geht Gesundheitsrisiken ein. Davor warnt die Europäische Kommission aus und ihr Wissenschaftlicher Ausschuss für Gesundheits-, Umwelt- und Schwellenrisiken (SCHEER). In der gemeinsamen Stellungnahme bestätigen die internationalen Experten den Zusammenhang zwischen Solariennutzung und Hautkrebserkrankungen. Es gebe keine gesundheitlich sichere UV-Bestrahlung in Solarien. Damit bekräftigen sie bisherige Warnungen des Bundesamts für Strahlenschutz (BfS). 

Nur der Arzt entscheidet über künstliche UV-Licht-Therapie

Solarien werben Kunden damit, dass künstliche UV-Strahlung einem drohenden Vitamin-D-Mangel vorbeuge. Es ist richtig, dass ein Teil der UV-Strahlung zur Bildung von Vitamin D nötig ist. Die gesundheitlichen Risiken wie Sonnenbrand, insbesondere die Gefahr für Hautkrebs, überwiegen jedoch bei weitem die Vorteile der Solariennutzung. Dies stellt SCHEER in einer aktuellen Stellungnahme klar.

aßvolle Aufenthalte in der Sonne reichen im Sommer aus, um unseren Bedarf an Vitamin D zu decken. Im Winter nutzt unser Körper die gespeicherten Vorräte und ist somit nicht auf eine künstliche UV-Bestrahlung angewiesen. SCHEER und das BfS raten daher ab von nicht ärztlich kontrollierten UV-Bestrahlungen zur Vitamin-D-Bildung, Selbsttherapie oder Bräunung. Nur ein Arzt kann einen Vitamin D-Mangel feststellen und behandeln. Künstliche UV-Strahlen werden in der Medizin zur Therapie von einigen Hauterkrankungen eingesetzt. Hierbei wägt der Mediziner jedoch den Nutzen für den Patienten ab gegenüber den Risiken der UV-Strahlung.

Solarien müssen rechtlichen Regelungen genügen

Personen, die Solarien dennoch nutzen möchten, achten bei der Solarienwahl am besten auf die Einhaltung von rechtlichen Regelungen zu den Standardanforderungen, Einsatz und Betrieb der Geräte sowie zur Qualifikation des Personals. Seit 2009 ist es Sonnenstudios verboten, Minderjährige die Sonnenbänke nutzen zu lassen. 

Empfehlung zu UV-Strahlung und Vitamin D des BfS

Author: Julia Schmidt/BfS


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