Beschreibung
Produkteigenschaften:
Gebrauchsinformation
Crataegus ad usum vet.
663/22 mg / ml Flüssigkeit zum Eingeben für Hunde, Katzen und Pferde
Name und Anschrift des Inhabers der Registrierung und, wenn unterschiedlich, des Herstellers, der für die Chargenfreigabe verantwortlich ist:
DHU – Arzneimittel GmbH &, Co. KG
Ottostraße 24
76227 Karlsruhe
Bezeichnung des Tierarzneimittels
Crataegus ad usum vet.
663/22 mg / ml Flüssigkeit zum Eingeben für Hunde, Katzen und Pferde
Wirkstoffe und sonstige Bestandteile
Wirkstoffe:
1 ml Flüssigkeit (entsprechend 20 Tropfen) enthält:
Arzneilich wirksame Bestandteile:
Auszug aus Weißdornfrüchten (1:0,75-1,5) 663,0 mg
Auszugsmittel: Ethanol 45 % (m/m)
Auszug aus Weißdornblättern mit Blüten (1:2-4) 22,0 mg
Auszugsmittel: Ethanol 45 % (m/m).
Sonstige Bestandteile:
Ethanol 96 % (V/V), Gereinigtes Wasser
Sonstige Bestandteile, deren Kenntnis für eine zweckgemäße Verabreichung des Mittels erforderlich ist:
Das Arzneimittel enthält 44,7 Vol.-% Alkohol
Anwendungsgebiete
Traditionell angewendet zur Unterstützung der Herz- und Kreislauf-Funktion.
Das Arzneimittel ist ein traditionelles Arzneimittel, das ausschließlich auf Grund langjähriger Anwendung für das Anwendungsgebiet registriert ist.
Gegenanzeigen
Nicht zur Anwendung bei Pferden, die der Gewinnung von Lebensmitteln dienen.
Nebenwirkungen
Bei der Katze kann es zu Speicheln kommen.
Falls Sie Nebenwirkungen, insbesondere solche, die nicht in der Packungsbeilage aufgeführt sind, bei Ihrem Tier feststellen, teilen Sie diese Ihrem Tierarzt oder Apotheker mit.
Zieltierarten
Hund, Katze, Pferd.
Dosierung für jede Tierart, Art und Dauer der Anwendung
Soweit vom Tierarzt nicht anders verordnet:
Pferd: | 3- bis 5-mal täglich | 2 ml | (40 Tropfen) eingeben. |
Fohlen: | 3- bis 5-mal täglich | 1,5 ml | (30 Tropfen) eingeben. |
Großer Hund: | 3- bis 5-mal täglich | 1 ml | (20 Tropfen) eingeben. |
Mittlerer Hund: | 3- bis 5-mal täglich | 0,75 ml | (15 Tropfen) eingeben. |
Kleiner Hund, Katze: | 3- bis 5-mal täglich | 0,5 ml | (10 Tropfen) eingeben. |
Welpen: | 3- bis 5-mal täglich | 0,25 ml | (5 Tropfen) eingeben. |
1 Tropfen entspricht 0,05 ml Flüssigkeit.
Hinweis: Der Packung mit 250 ml Flüssigkeit ist ein Messbecher als Dosierhilfe beigefügt.
Die Dauer der Anwendung ist nicht begrenzt. Bitte beachten Sie den Hinweis unter “Besondere Warnhinweise“.
Wenn eine Gabe von Crataegus ad usum vet. vergessen wurde, sollte die weitere Gabe dieses Arzneimittels vorschriftsmäßig fortgesetzt werden.
Wartezeit
Pferd: entfällt
Die Umwidmung gemäß § 56a Abs. 2 AMG auf Tiere, die der Lebensmittelgewinnung dienen, ist ausgeschlossen.
Besondere Lagerungshinweise
Arzneimittel unzugänglich für Kinder aufbewahren.
Nicht über 30 °C lagern.
Das Arzneimittel nach Ablauf des auf Behältnis und äußerer Umhüllung angegebenen Verfallsdatums nicht mehr verwenden.
Die Haltbarkeit von Crataegus ad usum vet. nach Öffnen des Behältnisses beträgt 3 Monate. Im Behältnis verbleibende Reste des Arzneimittels sind nach Ablauf des Haltbarkeitsdatums nach Anbruch zu verwerfen.
Besondere Warnhinweise
Bei unverändertem Fortbestehen der Krankheitssymptomen über 6 Wochen, bei Atemnot oder Anschwellen der Beine, ist ein Tierarzt zu konsultieren.
Besondere Vorsichtsmaßnahmen für die Anwendung
Bei fortdauernden Krankheitssymptomen oder beim Auftreten anderer als in der Packungsbeilage erwähnten Nebenwirkungen sollte ein Tierarzt oder eine andere in einem Heilberuf tätige qualifizierte Person konsultiert werden. Bei einer digitalisbedürftigen Herzinsuffizienz ist Crataegus ad usum vet. zur alleinigen Behandlung nicht ausreichend.
Anwendung während Trächtigkeit, Laktation oder der Legeperiode
Zu den Zieltierarten liegen keine entsprechenden Erkenntnisse vor. Die Anwendung in Trächtigkeit und Laktation sollte deshalb nur nach einer Nutzen/Risiko-Bewertung durch den Tierarzt erfolgen.
Wechselwirkungen
Keine bekannt.
Besondere Vorsichtsmaßnahmen für die Entsorgung von nicht verwendetem Arzneimittel oder von Abfallmaterialien, sofern erforderlich
Nicht aufgebrauchte Tierarzneimittel sind vorzugsweise bei Schadstoffsammelstellen abzugeben. Bei gemeinsamer Entsorgung mit dem Hausmüll ist sicherzustellen, dass kein missbräuchlicher Zugriff auf diese Abfälle erfolgen kann. Tierarzneimittel dürfen nicht mit dem Abwasser bzw. über die Kanalisation entsorgt werden.
Genehmigungsdatum der Packungsbeilage
März 2009
Weitere Angaben
Reg.-Nr. 401127.00.00
Quelle: Angaben der Packungsbeilage
Stand: 10/2015