„Mit diesem Nahrungsergänzungsmittel nehmen Sie ab – ganz ohne Diät!“ – viele Hersteller versuchen mit reißerischen Werbeslogans uns ihre Produkte schmackhaft zu machen. Doch woran erkennen Patienten falsche Versprechen?
Unseriöse Werbeversprechen können Patienten oft mit gesundem Menschenverstand erkennen. Apotheker der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) empfehlen Patienten, Werbeslogans immer kritisch zu hinterfragen. „Die Werbung verspricht viel, zum Beispiel Abnehmen ohne Diät und Bewegung oder die Heilung von schwerwiegenden Krankheiten ohne Nebenwirkungen“, erklärt Thomas Benkert, Vizepräsident der ABDA. „Aber wenn etwas zu gut klingt, um wahr zu sein, dann ist das oft schlicht erfunden.“
Arzneimittel sind nur in Apotheke erhältlich
Nahrungsergänzungsmittel sind wie viele Arzneimittel in Form von Tabletten oder Dragees erhältlich. Sie selbst sind jedoch keine Arzneimittel. Die Wirkung von Arzneimitteln muss in wissenschaftlichen Studien bewiesen werden. Außerdem müssen sie ein Zulassungsverfahren durchlaufen und ein Zulassungsnummer (kurz Zul.-Nr.) erhalten. Erst dann dürfen sie verkauft werden – und zwar nur in Apotheken und nicht in Drogerien oder Supermärkten. Ein Zulassungsverfahren sowie wissenschaftliche Studien zur Wirkung sind für Nahrungsergänzungsmittel nicht nötig.
Nahrungsergänzungsmittel unterstützen Therapie
Nahrungsergänzungsmittel versorgen für eine bestimmte Zeit den Körper zusätzlich zur Ernährung mit bestimmten Vitaminen und Spurenelementen. Sie können eine Behandlung therapeutisch unterstützen, jedoch nicht ersetzen. Die Angabe, dass ein Nahrungsergänzungsmittel gegen unterschiedliche Krankheiten helfen soll, ist meist ein Anzeichen für Quacksalberei.
Zweifel an Therapie mit Arzt besprechen
Ist das Präparat unverhältnismäßig teuer, sollten Patienten vorsichtig sein. Nach dem Motto „Was teuer ist, muss gut sein“, verlangen Hersteller für Schwindelpräparate oft viel Geld. Die Krankenkasse erstattet die Präparate jedoch nicht. Aufmerken sollten Patienten auch, wenn die Werbung vorgibt, dass das Nahrungsergänzungsmittel besser sei als schulmedizinische Behandlungen. Die Gefahr ist groß, dass Patienten ihre schulmedizinische Therapie ohne Rücksprache mit dem Arzt ändern oder absetzen.
Vorsicht bei individuellen Erfahrungsberichten
Das Heilmittelwerbegesetz untersagt Werbung mit Krankengeschichten oder wissenschaftlichen Studien. Fehlen wissenschaftliche Studien, verweisen Geschäftemacher oft auf Erfahrungsberichte einzelner Patienten. Diese sind jedoch meist erfunden. Auch euphorische Patientenberichte in Internetforen oder auf Internetblogs können gefälscht sein. Woran Patienten noch falsche Werbeversprechungen bei Nahrungsergänzungsmitteln erkennen und welche Präparate tatsächlich helfen, erfahren sie jederzeit von ihrem Apotheker.