Seit einem Jahr wird in Deutschland Cannabis legal bei der Behandlung von Patienten eingesetzt. Sowohl in der Häufigkeit der ärztlichen Verschreibung als auch in der Abgabemenge geht die Tendenz steil nach oben.
Einfacher in Dosierung und Handhabung
Die Auswertung der Verordnungen der gesetzlichen Krankenversicherungen von 2017 hat ergeben, dass inzwischen deutlich mehr als die 1000 Patienten mit Cannabismedikamenten behandelt werden, die vor Inkrafttreten des Gesetzes eine Ausnahmegenehmigung besaßen. Experten sehen drei Verbesserungen durch das neue Gesetz: Erstens sind Dosierung und Anwendung für die Patienten einfacher geworden, seitdem der Apothekerverband einheitliche Kriterien für die Qualität der in den Rezepturen verwendeten Cannabisblüten festgelegt hat. „Zweitens ist es für viele Patienten […] preiswerter geworden. Bei Genehmigung durch die Krankenkasse fällt nur noch die Zuzahlung an […]. Drittens können Patienten ihre Cannabis-Verordnungen bundesweit in jeder Apotheke einlösen“, erläutert Dr. Andreas Kiefer, Präsident der Bundesärztekammer, die Vorteile des neuen Gesetzes.
Vorteile einer Cannabis-Therapie setzen sich langsam durch
Insgesamt wurden im vergangenen Jahr rund 44.000 Einheiten Cannabisblüten an gesetzlich Versicherte abgegeben. Wurden im ersten Quartal 2017 noch knapp 500 Rezepte mit etwa 600 Abgabeeinheiten mit Cannabisarzneimitteln ausgestellt, waren es im 4. Quartal bereits fast 13.000 Rezepte mit über 18.000 Einheiten. Kiefer ist optimistisch: „Cannabisrezepturen sind also zumindest teilweise im Versorgungsalltag angekommen.“
Quelle: Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände ABDA