Das Reisen innerhalb der EU gestaltet sich mittlerweile weitgehend problemlos. So einige Hürden gibt es allerdings für Haustiere. Tierhalter sollten sich daher vorab gut über die Einreisebestimmungen informieren.
Ist die Reisebegleitung auf vier Pfoten unterwegs, gilt es für Tierhalter vor dem Urlaub einiges zu beachten: Seit dem 3. Juli 2004 muss für die Reise mit Hunden, Katzen und Frettchen innerhalb der EU ein Heimtierausweis, der von einem Tierarzt ausgestellt wurde, mitgeführt werden. Auch muss das Tier mit einem Mikrochip gekennzeichnet sein. Eine Kennzeichnung mittels Tätowierung gilt nur noch dann, wenn sie vor dem 3. Juli 2011 vorgenommen wurde und eindeutig lesbar ist.
Impfung gegen Tollwut vorgeschrieben
Eine Impfung gegen Tollwut ist für das Haustier bei Auslandsreisen stets vorgeschrieben. In bestimmten Ländern außerhalb der EU, zum Beispiel im Norden Afrikas, muss mehrere Wochen vor der Reise zusätzlich ein Bluttest auf Tollwut-Antikörper gemacht werden, um Probleme bei der Rückkehr in die EU zu vermeiden. Unter anderem Frankreich und Großbritannien lehnen die Einreise von potenziell gefährlichen Hunden gleich komplett ab.
Parasitenschutz bei Reisen in den Süden empfehlenswert
Einige Länder verlangen zudem eine Behandlung gegen Bandwürmer kurz vor der Einreise. Diese muss, wie auch die Tollwutimpfung, im Heimtierausweis vermerkt sein. Daneben rät der Präsident der Bundestierärztekammer Dr. Uwe Tiedemann zu einem wirksamen Parasitenschutz: „Besonders im Süden können Zecken und Mücken gefährliche Krankheiten wie Babesiose, Ehrlichiose oder Leishmaniose übertragen. Eine gründliche Beratung durch den Tierarzt ist darum im Vorfeld der Reise unbedingt anzuraten.“
Quelle: Bundestierärztekammer e.V.