Apotheker versorgen Schwerstkranke

10. August 2024
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Versorgung mit Arzneimitteln und Zuwendung stehen bei Palliativpatienten an oberster Stelle. (Copyright: ESB Professional/Shutterstock)

Auf die Dienstleistungen der traditionellen Apotheken vor Ort sind sämtliche Patientengruppen angewiesen. Dazu gehören auch schwerkranke Menschen, bei denen die Therapie nicht mehr auf Heilung abzielt, sondern auf eine Linderung der Beschwerden sowie soziale und psychologische Betreuung (Palliativmedizin).

Viele Apotheker haben eine Zertifikatsfortbildung zum Palliativpharmazeuten absolviert, um die professionelle Versorgung schwerkranker Menschen mit Arzneimitteln in der Apotheke vor Ort und ambulant im häuslichen Umfeld sicherzustellen. Palliativpharmazeuten können die Arzneimitteltherapie optimal auf den Zustand des Patienten anpassen – etwa mit Schmerz- und Betäubungsmitteln sowie mit selbst hergestellten Arzneien nach Individualrezepturen. Darüber hinaus informieren die Pharmazeuten Betroffene zur Anwendung und Handhabung der Medikamente und klären sie über Wechselwirkungen auf.

Schwerkranke Menschen auf Palliativpharmazeuten angewiesen

Der Europäische Gerichtshof hat die Rabattgewährung von ausländischen Versandhandelsapotheken für Kunden in Deutschland für zulässig erklärt. Der dadurch entstehende Wettbewerbsdruck gefährdet die Existenz traditioneller Apotheken, die Palliativ-Patienten pharmazeutisch versorgen. „Palliativpatienten sind auf die pharmazeutische Betreuung vor Ort angewiesen“, betont Claudia Wegener, Sprecherin der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin und Delegierte der Landesapothekerkammer Hessen. „Eine nahtlose Therapiefortsetzung ist für diese Patienten ebenso entscheidend wie die kompetente pharmazeutische Betreuung. Wir fordern daher, die hochwertige Versorgung durch wohnortnahe Apotheken in Deutschland zu sichern.“

Drohende Versorgungslücke aufgrund schließender Apotheken

Die rein auf Versand und Verteilung von Arzneimitteln konzentrierten Versandapotheken können die umfangreichen Dienstleistungen der Apotheken vor Ort nicht ersetzen – auch nicht im Bereich der Palliativmedizin. „Außerdem dürfen die für Palliativpatienten notwendigen Schmerzmittel gemäß Betäubungsmittelgesetz nicht verschickt werden, sie werden nur von der niedergelassenen Apotheke abgegeben“, erklärt Ursula Funke, Präsidentin der Landesapothekerkammer Hessen. „Muss die Apotheke vor Ort jedoch aufgeben, entsteht eine gefährliche Versorgungslücke.“

Author: Julia Schmidt/Landesapothekerkammer Hessen


Eingetragen am 10. August 2024 in Gesundheitsnews, Schmerz- und Schlafmedizin

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