Verspielt, begeisterungsfähig und risikobereit – diese alterstypischen Eigenschaften machen Teenies zur leichten Beute für das Glücksspiel im Internet. Offene Gespräche mit den Eltern und klare Regeln schützen die jungen Menschen vor der Sucht.
Wie Teenies zum Glücksspiel kommen
Laut § 6 des Jugendschutzgesetzes ist Glückspiel für Minderjährige verboten. Doch im Internet genügt eine falsche Altersangabe, um das Gesetz auszuhebeln. Meistens kommen die Jugendlichen über kostenlose, simulierte Glücksspiele auf den Geschmack. Später wechseln sie mit wenigen Mausklicks in den kostenpflichtigen Modus. „Die Übergänge vom Vergnügen zur Spielsucht sind oft fließend. Jugendliche entwickeln besonders schnell ein so genanntes Suchtgedächtnis“, berichtet Dr. Uwe Büsching, Sprecher des Ausschusses Jugendmedizin vom Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ). Der Experte warnt auch vor „Social Games“. Wer bei dieser Art von Internetspielen erfolgreich sein will, muss kostspielige Hilfsmittel kaufen.
Woran Eltern die Sucht erkennen
Die finanziellen Folgen des Glücksspiels lassen sich auf Dauer nicht verheimlichen. Eltern fällt auf, dass ihre Kinder unerklärlicherweise in Geldnot geraten und plötzlich Gegenstände verkaufen, die ihnen früher viel bedeutetet haben. Hinzu kommen die allgemeinen Anzeichen der Internetabhängigkeit. Betroffene vernachlässigen Schule, Freunde und Verwandte. Sie geben ihre Hobbies auf und verweigern die Mitarbeit im Haushalt. In schweren Fällen leiden sogar Schlaf und Körperhygiene.
Das hilft den Betroffenen
Eltern schützen ihre Kinder, indem sie klare Regeln aufstellen und diese am besten schriftlich festlegen. Ein solcher Familienvertrag regelt zum Beispiel, wie lange und wofür die Jugendlichen das Internet nutzen. Zusätzlichen Halt bietet ein intaktes Familienleben. Eltern sollten ihren Kindern sinnvolle Alternativen zur Cyberwelt anbieten und Probleme offen aber einfühlsam ansprechen. Orientierung im Ernstfall bietet ein Besuch beim Jugendarzt oder auf der Internetseite www.spielen-mit-verantwortung.de.
Quelle: Kinder- und Jugendärzte im Netz, 112. Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin (DGKJ)